Übersetzungen

Kyle Chapman, M. A.

Allgemein Ermächtigter Übersetzer der Englischen Sprache


Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung als Übersetzer in den Arbeitssprachen Deutsch und Englisch. Ich unterstütze Sie bei der Übersetzung und Beglaubigung Ihrer Dokumente sowie bei allen Schritten, die für die offizielle Anerkennung und den notwendigen Stempel Ihrer übersetzten Unterlagen erforderlich sind.

Als Allgemein Ermächtigter Übersetzer der Englischen Sprache wurde ich von einem deutschen Gericht öffentlich beeidigt (Landgericht Darmstadt). Mein Stempel und meine Unterschrift sind bundesweit in ganz Deutschland bei allen Gerichten, Behörden und Notaren anerkannt.

Ich garantiere Ihnen eine vollständige und korrekte Wiedergabe Ihrer Dokumente gemäß den höchsten Standards der Genauigkeit und Vertraulichkeit.

  • Kostenloses Angebot: Transparenz ist mir wichtig. Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot für Ihre Dokumente an. So wissen Sie genau, mit welchen Kosten Sie rechnen können, bevor Sie sich entscheiden.
  • Express-Übersetzungen & Same-Day-Service: Manchmal muss es schnell gehen. Deshalb ermögliche ich Ihnen in vielen Fällen eine Same-Day-Übersetzung mit Express-Lieferung. Sprechen Sie mich einfach an, ich finde die schnellste Lösung für Sie!
  • Rechtliche Gültigkeit: Meine beglaubigten Übersetzungen sind offizielle Dokumente mit voller Rechtsgültigkeit. Sie tragen meinen Stempel, meine Unterschrift und die Bestätigung der Korrektheit.
Was kostet eine Übersetzung?

Für die professionelle Übersetzung und Beglaubigung eines einfachen, einseitigen Dokuments berechne ich einen Mindestpreis von 50,00 Euro. Dieser Preis deckt den gesamten Aufwand ab: vom Laden und Scannen Ihres Dokuments über die präzise Übersetzung und das Korrekturlesen bis hin zum amtlichen Stempel und der Vorbereitung des Versands mit Umschlag und allem, was dazugehört.

Bitte beachten Sie, dass dies der Mindestpreis ist. Für komplexere, längere Dokumente oder bei besonderen Eilaufträgen können zusätzliche Gebühren anfallen. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles und transparentes Angebot.

  • Geburtsurkunden/Heiratsurkunden (Standardformate): ab 50,00 € (oft fallen diese unter den Mindestpreis)
  • Zeugnisse (Kurzform): ab 50,00 €
  • Führerscheine: ab 50,00 €
  • Längere Dokumente (pro Normzeile/Wort): Preise auf Anfrage, da hier der Umfang und die Komplexität stark variieren.

Alle Preise verstehen sich inklusive der Beglaubigung. Eventuelle Versandkosten für den Originalversand kommen hinzu.

Wie wird die beglaubigte Übersetzung aussehen?

Format und Layout: Die Übersetzung wird dem Originallayout so weit wie möglich angepasst. Das bedeutet, dass Überschriften, Absätze und die allgemeine Struktur des Originaldokuments in der Übersetzung widergespiegelt werden. Wenn es Stempel, Unterschriften, Bilder oder handschriftliche Notizen im Original gibt, werden diese im Text der Übersetzung beschrieben und im Layout entsprechend gekennzeichnet.

Vollständigkeit und Genauigkeit: Ich übersetze den gesamten Inhalt des Originaldokuments präzise und vollständig.

Beglaubigungsvermerk: Jede beglaubigte Übersetzung enthält am Ende einen Beglaubigungsvermerk in deutscher Sprache. Dieser Vermerk bestätigt, dass ich, als öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinige.

Mein amtlicher Stempel und meine Unterschrift: Der Beglaubigungsvermerk wird durch meinen amtlichen runden Stempel und meine persönliche Unterschrift ergänzt. Dies ist das offizielle Zeichen meiner Ermächtigung und der bundesweiten Anerkennung meiner Arbeit.

Verbindung zum Original: Die Übersetzung wird in der Regel untrennbar mit einer Kopie des Originaldokuments verbunden. Dies kann durch Heftung, Prägung oder eine Kombination davon geschehen, um sicherzustellen, dass die Übersetzung eindeutig dem Original zugeordnet ist und Manipulationen ausgeschlossen sind.

Qualität des Papiers und Drucks: Sie erhalten Ihre Übersetzung auf hochwertigem Papier, sauber gedruckt und professionell aufbereitet.

Kurz gesagt: Sie erhalten ein rechtlich gültiges, makelloses Dokument, das sofort bei der anfordernden Stelle eingereicht werden kann.

Wie erhalte ich ein kostenloses Angebot für meine Übersetzung?

Ein schnelles und unverbindliches Angebot zu erhalten, ist einfach. Folgen Sie diesen Schritten, um umgehend eine transparente Kostenübersicht für Ihre beglaubigte Übersetzung zu erhalten:

1. Dokumente einreichen: Senden Sie mir die Dokumente, die übersetzt werden sollen, einfach per E-Mail zu. Ein Scan, ein gut lesbares Foto oder ein PDF sind völlig ausreichend. Sie müssen mir keine Originale schicken, um ein Angebot zu erhalten.

2. Angaben zur Übersetzung: Bitte teilen Sie mir im Idealfall auch folgende Informationen mit:

  • Welche Sprache(n) soll(en) übersetzt werden (z.B. Englisch nach Deutsch oder Deutsch nach Englisch)?
  • Für welchen Zweck benötigen Sie die Übersetzung (z.B. für Behörden, Universität, Notar)?
  • Gibt es eine Frist oder ein gewünschtes Lieferdatum?


3. Angebot erhalten: Nachdem ich Ihre Unterlagen geprüft habe, erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit ein detailliertes und kostenloses Angebot von mir. Darin finden Sie einen transparenten Festpreis und den voraussichtlichen Liefertermin.

Bin ich Mitglied im BDÜ? Was heißt das?

Ja – ich bin Mitglied im BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V.).

Das bedeutet für Sie als Kunde:

  • Geprüfte Fachkompetenz: Der BDÜ prüft Ausbildung, Referenzen und Berufserfahrung seiner Mitglieder.
  • Öffentliches Mitgliederverzeichnis: Ihre Mitgliedschaft lässt sich online auf der BDÜ-Website prüfen – mit Vor- und Nachname sowie Addresse.
  • Ethik- und Fachrichtlinien: Mitglieder verpflichten sich schriftlich zu Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Qualitätsstandards.


Meine BDÜ-Mitgliedschaft können Sie hier selbst überprüfen:
https://bdue.de/suche-uebersetzer-dolmetscher/mitglied/Kyle-Chapman

Man kennt ein bisschen Englisch – darf ein Nachbar beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Ich habe meinen Eid vor dem Landgericht Darmstadt abgelegt und bin damit ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.

Denn ohne gerichtlich erlaubte Übersetzung drohen ernsthafte Konsequenzen:

  • Titel­missbrauch (§ 132a StGB): unbefugtes Führen des Amtszeichens – max. 1 Jahr Haft oder Geldstrafe
  • Urkunden­fälschung (§ 267 StGB): Erstellung gefälschter Beglaubigungen – bis zu 5 Jahre Haft (bis 10 J. bei gewerbsmäßigem Handeln)
  • Mittelbare Falsch­beurkundung (§ 271 StGB): Vortäuschen hoheitlicher Beglaubigungen – bis zu 3 Jahre Haft oder Geldstrafe

Sie können meine Beeidigung ganz einfach online prüfen, indem Sie die Seite
https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Person/Details/61159
aufrufen und dort im Bereich „Allgemein beeidigt“ nachsehen. Dort finden Sie das bestätigende Gericht (z. B. Landgericht Darmstadt), das Datum meiner Vereidigung und den Geltungsbereich der Sprachkombination. Stimmen diese Angaben mit meinen Informationen überein, ist die Beglaubigung offiziell und rechtsgültig.

Geliefert persönlich innerhalb der Region Mannheim? Ist das richtig?

Ja, man liest es richtig. Ich bin immer wieder in der Region unterwegs und kann Ihre Übersetzung direkt vorbeibringen.

Erzählen Sie mir einfach, wohin ich kommen soll und welcher Zeitpunkt Ihnen am besten passt. Ob Büro, Café oder bei Ihnen zu Hause—ich richte mich ganz flexibel nach Ihrem Terminplan. So haben Sie Ihre fertige Übersetzung in wenigen Stunden und ohne Umwege sicher in den Händen. Und das Beste: Für jede beglaubigte Übersetzung fällt keine zusätzliche Liefergebühr an—der persönliche Service ist komplett kostenfrei. Dadurch sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit und Porto, sondern auch das Fahren, Parken und den ganzen Verkehr. Alles, was Sie tun müssen, ist, mir einen hochwertigen Scan Ihres Dokuments zukommen zu lassen. Bei der persönlichen Auslieferung überprüfe ich dann die Echtheit der Unterlage vor Ort. Lassen Sie mich wissen, welches Dokument Sie benötigen und wann ich bei Ihnen vorbeischauen darf! Denn die Bezahlung erfolgt erst, nachdem Sie die Übersetzung geprüft und für zufriedenstellend befunden haben.

Jetzt eine kostenlose Kostenschätzung einholen!

Bei kurzen Fragen einfach anrufen unter +49 175 901 3665.